rechtliches

Im Reglement für das Stockwerkeigentum werden die Details der Sondernutzung in den privaten Teilen, die Nutzung der gemeinsamen Räume und des Gartens, die Verwaltung und der Unterhalt, die Nebenkosten und die Finanzierung von Anschaffungen geregelt. 

Mit dem Kaufvertrag wurden die beschränkte Nutzung der Wohnungen gemäss Konzept Bodan 44+ sowie ein Vorkaufsrecht der bisherigen Stockwerkeigentümer und der spätere Wiederverkaufspreis mit Schätzung festgehalten (vgl. auch Stockwerkeigentümervereinbarung und Begründung von StWEG).

Ein Konsortialvertrag regelte die gemeinsame Verantwortlichkeit während der Bauphase bis zum Abschluss der Garantiefristen. Die Mitglieder des Konsortiums (also die heutigen Bewohner/innen) trafen sich regelmässig für wichtige Entscheide. Zusätzlich waren diverse Arbeitsgruppen aktiv.

Eine Baukommission führte die Geschäfte. Ein unabhängiger Bauberater war zuständig für das Controlling.

Weitere Regelungen bezüglich Miteigentum und gemeinsame Nutzung von Wohneigentum im Stockwerkeigentum finden sich im Zivilgesetzbuch ZGB und im Obligationenrecht OR.

Die Übersicht der Vertragswerke von der Bau– und Planungsphase zur Wohnphase zeigt die vertraglichen Regelungen im Zeitablauf. 

 

 

 

 

 

 

Nebenan Brockenhaus und Spielgruppe

Kontakt:

mail@bodan.org

Schutz des Konzepts

Die Stockwerkeigentümer haben bei späteren Verkäufen ein Vorkaufsrecht.

Der Wiederverkaufspreispreis wird durch eine Schätzung durch zwei unabhängige Fachleute festgelegt. Er richtet sich nach dem Verkehrswert der gesamten Anlage und den bisherigen Wertquoten.

Die Nutzung der Wohnungen bleibt beschränkt auf das Konzept Bodan 44+.

 

gemeinsam wohnen—bodan 44+